Hauszufahrt

Förderung für die Errichtung einer befestigten Haus- oder Hofzufahrt. Förderbar ist der Zufahrtsanteil am Gesamtprojekt mit einer maximalen Breite von 3,5 m, zusätzlich errichtete Parkplatzflächen oder schmale Gehwege sind nicht förderbar. Eigenleistungen und Kosten, für welche keine Rechnungen vorgelegt werden können, sind ebenfalls nicht förderbar.

Förderhöhe bei Abrechnung ab 1.1.2011: 15 % der Investitionskosten
Förderhöhe bei Abrechnung bis 31.12.2010:  20 % der Investitionskosten

Beantragung: Vorlage der bezahlten Rechnungen inkl. Zahlungsnachweis.



Zuständig